balkonkraftwerk


Beantragung der Förderung von Balkonkraftwerken in der Verbandsgemeinde Maxdorf:

Es werden je Haushalt einmalig 100 € gefördert. Insgesamt werden 200 Förderungen ausgegeben. Nur vollständige Anträge auf Gewährung der Förderung können berücksichtigt werden.

Es muss sich um eine Neuanlage mit Kaufdatum ab dem 01. April 2024 handeln.

Dem Antrag sind 

-eine Kopie der Rechnung beizufügen 

-sowie ein Foto des errichteten Balkonkraftwerkes.

Die Reihenfolge der Förderung richtet sich nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragseingänge.

Wir weisen Sie darauf hin, dass das Balkonkraftwerk durch Sie im Marktstammdatenregister registriert werden muss.
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungsAssistentInfo?typ=1394

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