Grabmalüberprüfungen auf den Friedhöfen Birkenheide, Fußgönheim und Maxdorf


Alljährlich werden die Grabmale auf ihre Standfestigkeit überprüft. Auch in diesem Jahr werden am

19. September 2023 in Birkenheide und Fußgönheim

20. September 2023 in Maxdorf

die Prüfungen durchgeführt.

Grundlage für die Standsicherheitsprüfung bei Grabsteinen ist die Unfallverhü-tungsvorschrift VSG 4.7 „Friedhöfe und Krematorien" der Gartenbau-Berufsgenossenschaft.

Diese besagt, dass die erforderliche Standfestigkeit eines Grabmales gegeben ist, wenn der Grabstein dem Prüfdruck standhält und keine sichtbare Bewegung des Grabsteins, Sockels oder Fundamentes zu erkennen ist. 

Die Druckprobe wird durch eine Fachfirma sach- und fachgerecht entsprechend den Vorschriften der Gartenbauberufsgenossenschaft durchgeführt. 

Die Prüfung richtet sich nach der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft und hier nach dem Merkblatt „VSG 4.7 Friedhöfe und Kre-matorien“.

Ist die Standsicherheit nicht gewährleistet, wird ein grüner Aufkleber mit dem Hin-weis 

„Achtung Unfallgefahr" angebracht.

In diesen Zusammenhang möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass durch die Friedhofsverwaltung nur der Mangel angezeigt wird. Für dessen Be-hebung ist in jedem Fall der Grabnutzungsberechtigte selbst zuständig. Ebenso haftet er für Sach- oder Personenschäden, die durch Grabmale mit mangelnder Standsicherheit verursacht werden.

Bei festgestellten Mängeln sollte die Befestigung umgehend von einer Steinmetz-firma erfolgen. 

Ihr Friedhofsamt