Ferienprogramm 2024
- Informationen und Anmeldemöglichkeit


Das Ferienprogramm der Ortsgemeinde Maxdorf/ Birkenheide erstreckt sich über drei Wochen von Montag, den 15. Juli bis Freitag, den 02. August 2024

In Fußgönheim erstreckt sich das Ferienprogramm über zweimal zwei Wochen von Montag, den 15. Juli bis Freitag, den 26. August 2024 und von Montag, den 12. bis Freitag, den 23. August 2024.

Die Betreuung beginnt morgens um 8.00 Uhr und endet nachmittags um 16.00 Uhr. Für Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind, oder für Alleinerziehende, die berufstätig sind, wird ein Früh dienst ab 7.30 Uhr und ein Spätdienst bis 16.30 Uhr eingerichtet.

                                                      

Das Ferienprogramm findet auf dem Rasenplatz an der Waldsporthalle in Maxdorf statt, sowie im Jugendzentrum in Fußgönheim. Die Waldsporthalle, die Mensa des G8-Gymnasiums und die Räumlichkeiten des Jugendhauses Maxdorf werden mit eingebunden.

 

Teilnehmen können Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren

Für die OG Maxdorf und Birkenheide stehen Gesamt 150 Plätze zur Verfügung. 

Für die OG Fußgönheim stehen jeweils 18 Plätze zur Verfügung. In den ersten beiden Wochen haben Kinder Vorrang, die Kindergartengeschwister haben!

 

Die Teilnahmegebühr für Maxdorf und Birkenheide beträgt 225,00 € pro Kind. 

Die Teilnahmegebühr für Fußgönheim beträgt 150,00 € pro Kind. 

 

Die Teilnahmegebühren sind direkt auf das Konto der Verbandsgemeinde Maxdorf unter folgender Bankverbindung zu überweisen:

Sparkasse Vorderpfalz                                           

IBAN DE22 5455 0010 0001 7000 20

BIC LUHSDE6AXXX


Wichtige Hinweise

Die Anmeldung erst dann ordnungsgemäß erfolgt ist, wenn das Anmeldeformular vorliegt und die Teilnahmegebühr per Überweisung bei der Verbandsgemeinde Maxdorf eingeht.

Im Anschluss daran erhalten Sie eine Bestätigung über die Anmeldung Ihres Kindes.

 

Die Kinder werden nicht an verschiedenen Stellen der Gemeinden abgeholt, sondern müssen an die jeweiligen gennannten Stellen gebracht und dort auch wieder abgeholt werden. Anmelden können nur die Eltern der betreffenden Kinder oder nahe Verwandte, die eine Vollmacht mitführen.

 

Wir bitten alle Eltern um Beachtung

Bei Lebensmittelunverträglichkeit können ausnahmslos nur Kinder angenommen werden, die nicht unter einer Laktoseintoleranz bzw. einer Eiweißunverträglichkeit leiden. Aufnahme wäre, dass die Eltern selbst für die Verköstigung ihrer Kinder Sorge tragen. Bei bestehenden Erkrankungen trifft der Veranstalter, die jeweilige Ortsgemeinde, die endgültige Entscheidung über eine Teilnahmeberechtigung.


Anmelden können Sie Ihre Kinder  ab dem 11.12.2023; 06:00 Uhr ausschließlich über das Anmeldeformular:

Dieses Formular senden Sie ausgefüllt und unterschrieben an folgende E-Mail-Adresse:

Ortsranderholung@vg-maxdorf.de