Ortsranderholung

ortsranderholung

Bei der Ortsranderholung handelt es sich um eine pädagogische Ferienmaßnahme, an die die Gemeinden Maxdorf, Birkenheide und Fußgönheim angegliedert sind. Es werden rund 100 Kinder insgesamt an dieser Veranstaltung teilnehmen. Sie werden dabei von einem hauptamtlichen Jugendpfleger, Teamern (pädagogische Ausbildung) und Betreuern betreut.

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Ortsranderholung mit verschiedenen Schwerpunkten und Themen.  Während der Maßnahme wird den Kindern spielerisch, gestalterisch und kreativ, fiktiv das Thema näher gebracht und verschiedene Projekte durchgeführt. Dabei werden die Lebensart, die Lebensumstände und vieles mehr den Hauptbestandteil der angewandten Pädagogik darstellen.

Die Ortsranderholung ist ein Tagesprogramm mit Vollverpflegung und qualifizierter pädagogischer Betreuung. Hierzu werden neben dem Rasensportplatz, die Mensa des Lise-Meitner-Gymnasiums, das Gelände des Schulzentrums und das Kreishallenbad „Heidespaß“ genutzt.

Die Anmeldungen laufen über die Verbandsgemeinde Maxdorf.

Layout 1

Wichtiger Hinweis! Kinder mit Wohnsitz in Maxdorf & Birkenheide haben bei der Anmeldung Vorrang. Kinder, außerhalb Birkenheide & Maxdorf erhalten zunächst einen Platz auf der Warteliste. Nach der zweiten Anmeldephase im Januar werden ggf., wenn noch Plätze zur Verfügung stehen, die freien Plätze mit den Kindern auf der Warteliste aufgefüllt. Die Teilnahmegebühr muss in diesem Fall noch nicht überwiesen werden. Diese kann nach Bestätigung von der Verwaltung getätigt werden.

Die Betreuung beginnt morgens um 8.00 Uhr und endet nachmittags um 16.00 Uhr. Für Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind, oder für Alleinerziehende, die berufstätig sind, wird ein Früh dienst ab 7.30 Uhr und ein Spätdienst bis 16.30 Uhr eingerichtet.


Teilnehmen können Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren. 

 

Anmelden können Sie Ihre Kinder ab Montag, den 02.12.2024; 06:00 Uhr ausschließlich über das Anmeldeformular:

Informationen zum Rücktritt:

- bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung wird der volle Teilnahmebeitrag zurückerstattet.
- bei Rücktritt bis 01. März 2025 wird 50 % des Teilnahmebeitrags zurückerstattet (dies gilt für Anmeldungen bis Ende Januar 2025)
- bei Rücktritt bis zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung werde 25 % des Teilnahmebeitrags zurückerstattet.
- bei Rücktritt innerhalb der letzten 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann keine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags erfolgen.
- eine Rückerstattung für nicht genutzte Betreuungstage nicht gewährt werden kann.

Neues von der Ortranderholung: