Ferienprogramm 2025
- Informationen und Anmeldemöglichkeit


Fußgönheim

Für die Planung und Durchführung des Ferienprogrammes der Ortsgemeinde Fußgönheim ist Frau Petra Schwitz, Jugendpflegerin in Fußgönheim verantwortlich. 
Das Ferienprogramm erstreckt sich über zweimal zwei Wochen von Montag, den 07. Juli bis Freitag, den 18. August 2025 und von Montag, den 04. bis Freitag, den 15. August 2025 und findet im Jugendzentrum in Fußgönheim statt.

Für die OG Fußgönheim stehen jeweils 18 Plätze zur Verfügung. In den ersten beiden Wochen haben Kinder Vorrang, die Kindergartengeschwister haben!

Die Teilnahmegebühr für Fußgönheim beträgt 150,00 € pro Kind. 

Birkenheide & Maxdorf

Auch im Jahr 2025 veranstaltet die Ortsgemeinde Maxdorf gemeinsam mit der Ortsgemeinde Birkenheide ein Ferienprogramm. Verantwortlich für die Planung und Durchführung sind die Jugendpfleger aus Maxdorf,  Herr Alexander Kohl und Herr Marius Rupp.
Das Ferienprogramm findet drei Wochen von Montag, den 07. Juli bis Freitag, den 25. August 2025 auf dem Rasenplatz an der Waldsporthalle in Maxdorf statt. Die Waldsporthalle, die Mensa des G8-Gymnasiums und die Räumlichkeiten des Jugendhauses Maxdorf werden mit eingebunden.

Für die OG Maxdorf und Birkenheide stehen Gesamt 150 Plätze zur Verfügung. 

Die Teilnahmegebühr für Maxdorf und Birkenheide beträgt 225,00 € pro Kind. 
Die Teilnahmegebühr für außerhalb der Ortsgemeinden Maxdorf & Birkenheide beträgt 295,00 € pro Kind

Die Betreuung beginnt morgens um 8.00 Uhr und endet nachmittags um 16.00 Uhr. Für Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind, oder für Alleinerziehende, die berufstätig sind, wird ein Früh dienst ab 7.30 Uhr und ein Spätdienst bis 16.30 Uhr eingerichtet.     

               

Teilnehmen können Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren


Die Teilnahmegebühren sind direkt auf das Konto der Verbandsgemeinde Maxdorf unter folgender Bankverbindung zu überweisen:

Sparkasse Vorderpfalz                                           

IBAN DE22 5455 0010 0001 7000 20

BIC LUHSDE6AXXX


Anmelden können Sie Ihre Kinder ab Montag, den 02.12.2024; 06:00 Uhr ausschließlich über das Anmeldeformular:


Wichtige Hinweise

Die Anmeldung erst dann ordnungsgemäß erfolgt ist, wenn das Anmeldeformular vorliegt und die Teilnahmegebühr per Überweisung bei der Verbandsgemeinde Maxdorf eingeht.

Im Anschluss daran erhalten Sie eine Bestätigung über die Anmeldung Ihres Kindes.

 

Die Kinder werden nicht an verschiedenen Stellen der Gemeinden abgeholt, sondern müssen an die jeweiligen gennannten Stellen gebracht und dort auch wieder abgeholt werden. Anmelden können nur die Eltern der betreffenden Kinder oder nahe Verwandte, die eine Vollmacht mitführen.

 

Wir bitten alle Eltern um Beachtung

Bei Lebensmittelunverträglichkeit können ausnahmslos nur Kinder angenommen werden, die nicht unter einer Laktoseintoleranz bzw. einer Eiweißunverträglichkeit leiden. Aufnahme wäre, dass die Eltern selbst für die Verköstigung ihrer Kinder Sorge tragen. Bei bestehenden Erkrankungen trifft der Veranstalter, die jeweilige Ortsgemeinde, die endgültige Entscheidung über eine Teilnahmeberechtigung.