Übermittlungssperre

Übermittlungssperre

Das Einwohnermeldeamt informiert

Durch die Meldebehörden finden regelmäßig Veröffentlichungen bzw. Übermittlungen bestimmter Daten aus dem Melderegister statt.

Entsprechenden Behörden und Institutionen sind:  

  • Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
  • Mandatsträger, Presse und Rundfunk bzgl. Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
  • Parteien und Wählergruppen bzgl. Wahlen und Abstimmungen

Jeder Bürger hat das Recht, gegen die Weitergabe solcher Personendaten Widerspruch einzulegen. Dieser gilt dann bis auf Widerruf. Eine Begründung für diese Übermittlungssperre ist nicht notwendig. Sowohl die Einrichtung, als auch die Aufhebung sind kostenfrei.

Sollten Sie gezielt die Sperre für die Veröffentlichung von Jubiläen wünschen, denken Sie bitte daran, dies rechtzeitig zu veranlassen. Entsprechende Daten werden bis zu drei Monate im Voraus weitergereicht. 

Möchten Sie eine solche Sperre eintragen lassen, vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin im Einwohnermeldeamt. Sofern Sie nicht persönlich erscheinen können, lassen wir Ihnen das entsprechende Formular gerne zukommen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Einwohnermeldeamt