Afrikanische Schweinepest (ASP): Kadaverfund in Hessen führt zu Sperrzonen im Rhein-Pfalz-Kreis

Afrikanische Schweinepest (ASP): Kadaverfund in Hessen führt zu Sperrzonen im Rhein-Pfalz-Kreis

Sperrzone I (Pufferzone):  Das Gebiet umfasst die Stadteile von Ludwigshafen am Rhein, die nicht zur Sperrzone III oder Sperrzone II gehören, sowie Mutterstadt, Altrip, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Rödersheim-Gronau, Hochdorf-Assenheim, Dannstadt-Schauernheim und Limburgerhof. Außerdem Teile von Böhl-Iggelheim: von Landkreisgrenze im Westen Gebiete, die nördlich der Eisenbahnlinie liegen bis zum S-Bahnhof Böhl-Iggelheim. Vom S-Bahnhof nach Süden der L 528 folgend, dann der L 532 nach Osten folgend, dann L 454 nach Osten bis zur Gemeinde Grenze Schifferstadt. Sowie Teile der Gemeinde Schifferstadt: das Gebiet im Westen an der Grenze nach Böhl-Iggelheim, das Gebiet nördlich der L454 bis zum Kurzgraben und dann dem Scheidegraben nach Süden folgend bis zur A 61 nach Süden folgend bis zum Staudamm Rehbach/ Neugraben. Dann dem Neugraben nach Südosten folgend der bebauten Grenze von Schifferstadt entlang bis zur Waldseer Straße im Osten folgend. Entlang der Waldseer Straße nach Osten bis zur südlichen Grenze des Kiesabgrabungsgebietes (Flurbezeichnung Heuplatte) folgend bis zum Ranschgraben. Dem Ranschgraben nach Nordosten folgend bis zur Gemeindegrenze Neuhofen. Ebenso das Gebiet der Stadt Speyer nördlich A61 und südlich der A61, das im Westen, durch den Spitzenreiherhofgraben dem Franzosengraben, dem Südufer von Steinhäuserwühlsee, Wammsee und der Kläranlage der Stadt Speyer begrenzt ist. 


Karte mit allen eingezeichneten Sperrzonen

Sperrzone II (Infizierte Zone): Das Gebiet umfasst Teile der Stadt Ludwigshafen (BASF-Werksgelände, bebaute Ortslage Oppau, ganzer Stadtteil Edigheim), die bebaute Fläche der Stadt Frankenthal sowie die östlich davon gelegenen Freiflächen des Stadtgebietes, sowie die Gemeinden Beindersheim, Großniedesheim, Kleinniedesheim, Bobenheim-Roxheim.

Sperrzone III (zur ASP-Bekämpfung bei Hausschweinen): Das Gebiet umfasst die Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Kleinniedesheim, Großniedesheim, Beindersheim, Heuchelheim bei Frankenthal, Lambsheim, Heßheim, Maxdorf, Birkenheide und Fußgönheim, die gesamte Stadt Frankenthal und folgende Stadtteile der Stadt Ludwigshafen am Rhein: Ruchheim, Oggersheim, Friesenheim, Oppau und Edigheim.










In der Sperrzone I (Pufferzone) betreffen die Maßnahmen die Jagd und landwirtschaftliche Unternehmen.
In der Sperrzone II (Infizierte Zone) werden unter anderem auch Vorgaben für die allgemeine Bevölkerung aufgeführt (siehe unten).
In der Sperrzone III gibt es zusätzliche Anordnungen, die vor allem Schweinehalter betreffen.

Die detaillierten Anweisungen sind in den Allgemeinverfügungen (am dieser Mitteilung zu finden) nachzulesen.

Im gesamten Gebiet gilt eine Leinenpflicht für Hunde.
Radfahrer, Reiter, Fußgänger und Rollstuhlfahrer dürfen sich im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen aufhalten.
Sofern Zäune errichtet werden, sind diese zu dulden – auch dann, wenn sie einen Durchgang verhindern. Werden Durchlässe oder Tore genutzt, müssen diese unverzüglich wieder geschlossen werden.

Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer aber auch Autofahrer werden gebeten, in der Natur sowie auf Rastplätzen an Autobahnen und Landstraßen keine Lebensmittel und Speisereste wegzuwerfen. Auch in die dort aufgestellten offenen Müllkörbe dürfen keine Speisereste entsorgt werden. Stattdessen müssen diese zuhause weggeworfen werden 

Wer ein totes Wildschwein findet, sollte umgehend den Verwaltungsstab des Kreises informieren. Er ist unter den Telefonnummern 0621/5909-5810 oder -5811 (zu den Geschäftszeiten) sowie unter der E-Mail-Adresse stab@rheinpfalzkreis.de zu erreichen. Das tote Tier sollte auf keinen Fall berührt und genügend Abstand (mindestens 5 Meter) gewahrt werden.