Leitbild

DAs leitbild der Verbandsgemeinde

Die Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf versteht sich als moderne, leistungsorientierte Dienstleistungsorganisation mit sozialer Verantwortung für die Menschen in unserer Verbandsgemeinde mit ihren Ortsgemeinden Birkenheide, Fußgönheim und Maxdorf.
Flexibilität, Kreativität und Innovationsbereitschaft gewährleisten eine zukunftsorien­tierte Verwaltung. Diesem Anspruch fühlen wir uns alle verpflichtet.
Nur mit qualifizierten, motivierten und freundlichen Mitarbeiter*innen lässt sich dieses Ziel erreichen.
Kompetenz, Verantwortungsbereitschaft und klare Verantwortungsbereiche sind Vor­aussetzung für eine effiziente und wirtschaftliche Arbeit.
Grundlage hierfür ist auch die durchgängig kooperative, vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit der Fachbereiche untereinander. Das Gleiche gilt auch für alle Mitarbeiter*innen  untereinander, in der Zu­sammenarbeit von und mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordnet*innen, sowie auch in der Zusammenarbeit mit den Ortsbürgermeister*innen und den Ortsbeigeordnet*innen.
Alle Mitarbeiter*innen der Verbandsgemeinde einschließlich der Führungskräfte der Verbandsgemeinde (Fachbereichsleiter*innen, Bürgermeister, Beigeordnet*innen), bekennen sich zu dem Nachfolgenden.

Leitbild der Zusammenarbeit

Die praktische Umsetzung ist eine Herausforderung in der täglichen Arbeit und im persönlichen Miteinander.
Deshalb können sich jede Mitarbeiter*innen einschließlich aller Führungskräfte auf den Inhalt der Leitlinien berufen und ihre Verwirklichung im gegenseitigen Umgang einfordern.

1 Grundlagen der Führung und Zusammenarbeit

Die Formen und Regeln der Zusammenarbeit zielen auf einen teamorientierten, kooperativen Führungsstil. Darauf kommt es an:

1.1  Wir wollen Führung nach Zielen

Führen heißt, Ziele zu vereinbaren, Ziele zu setzen und dafür zu sorgen, dass von den Gremien vorgegebene Ziele unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht werden.
Ziele müssen klar, kontrollierbar und verbindlich sein.
Zielformulierung und Zielkontrolle erfolgen im Dialog. Ist bei unterschiedlichen Mei­nungen kein Einvernehmen erreichbar, setzt die Führungskraft Prioritäten.
Fortlaufende Zielkontrolle durch die Mitarbeiter*innen gemeinsam mit der/den Führungskraft/kräften ermöglicht es, Abweichungen von den Zielen rechtzeitig zu er­kennen und zu korrigieren.


1.2  Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen

Selbständiges Handeln wird gestärkt durch Delegation von Aufgaben und ihre verant­wortliche Durchführung.
Verantwortungsbereiche sind klar zu definieren.
Jede Mitarbeiter*in werden die zur Bewältigung der Aufgaben erforderlichen Befugnisse eingeräumt und die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt.
Delegation beruht auf der Übertragung von klar definierten Zuständigkeiten und Befug­nissen, die einander entsprechen müssen, und der daraus resultierenden Verantwor­tung:
Die Führungskraft „regiert nicht durch“, d. h. die Führungskraft greift nicht in die Be­reiche ihrer nachgeordneten Mitarbeiter*innen ein, und diese delegieren ihre Aufgaben auch nicht an die Führungskraft zurück.


1.3  Wir pflegen einen menschlichen und fairen Umgang miteinander

Zur gegenseitigen Achtung, Höflichkeit, Fairness, Ehrlichkeit und Offenheit sind alle verpflichtet.
Solidarität und Kollegialität sind Voraussetzung für einen vernünftigen Umgang mitein­ander, wozu auch Zuhörbereitschaft, angemessene und aggressionsfreie Gesprächs­führung und das Tolerieren anderer Meinungen gehört.


1.4  Wir wollen informiert sein

Jede Mitarbeiter*in hat ein Recht auf umfassende Information. Es besteht eine gegenseitige Pflicht zur sachgerechten, aufgabenbezogenen und recht­zeitigen Information untereinander und von Ebene zu Ebene.


1.5  Wir wollen uns beruflich weiterentwickeln können

Jede Mitarbeiter*in ist entsprechend der individuellen Fähigkeiten und Neigungen zu fördern.
Alle haben grundsätzlich Anspruch auf arbeitsplatzgerechte Aus-, Fort- und Weiterbildung, Motivation durch Anerkennung und Förderung durch konstruktive Kritik (zeitnah, konkret, ehrlich).
Überholte Rollenzuordnungen (Klischees) und daraus resultierende Annahmen über Fähigkeiten und Verhalten der Mitarbeiter*innen müssen außer acht bleiben.


1.6  Wir wollen den regelmäßigen Dialog und die leistungsgerechte Beurteilung

Zur Gewährleistung einer kooperativen Führung sind nach Möglichkeit regelmäßige Besprechungen mit Mitarbeiter*innen, gegenseitige Informationen, klare schriftliche Mitteilungen, gerechte Leistungsbeurteilungen und bei Bedarf Einzelge­spräche notwendig.
Das Einzelgespräch mit der Mitarbeiter*in kann sowohl persönliche als auch fachliche Angelegenheiten zum Inhalt haben.


1.7  Wir arbeiten vertrauensvoll und erfolgsorientiert mit den Ortsgemeinden zusammen

Wir arbeiten mit den Ortsbürgermeister*innen bzw. Ortsbeigeordnet*innen unter Beachtung der einzelnen Verantwortungsbereiche vertrauensvoll und erfolgsorientiert zusammen. Hierzu gehört auch die wechselseitige Beratung und die Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung. Wir erwarten im Gegenzug auch von den Ortsbürgermeister*innen und Ortsbeigeordnet*innen vertrauensvolle Zusammenarbeit und rechtzeitige Unterrichtung über wichtige Entscheidungen, Ereignisse oder Entwicklungen.

2. Aufgaben der Führungskraft

Die Führungskraft muss über Fach-, Sozial- und Führungskompetenz verfügen.
Im Rahmen ihrer Fachkompetenz hat die Führungskraft fundierte, aufgabenbezogene Kenntnisse und sieht die Bedeutung ihres Aufgabenbereiches im Zusammenwirken der öffentlichen Verwaltung.
Sie steht neuen Aufgaben, Arbeitsmethoden und –verfahren sowie neuen Ideen ihrer Mitarbeiter*innen aufgeschlossen gegenüber.
Sie aktualisiert ihre Kenntnisse, betreibt fachliche Weiterbildung und fordert diese ein.
Zur Sozialkompetenz gehört, dass die Führungskraft persönliche Stärke zeigt, indem sie nicht vor Entscheidungen davonläuft, Rückgrat beweist, zuverlässig und berechen­bar ist, diszipliniert und motiviert arbeitet, für ihre Mitarbeiter*innen ein­steht, ihre Vorbildfunktion wahrnimmt und bereit ist, das eigene Verhalten selbstkritisch zu reflektieren. Anderen Menschen bringt sie Achtung entgegen und begegnet ihnen offen, fair und höflich.
Die Führungskraft trägt Verantwortung für die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter*innen und hat Verständnis für ihre Belange.
Die Führungskraft schafft optimale Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Arbeiten. Dazu gehört die Vereinbarung von Zielen und die klare Definition der Verantwortungs­bereiche sowie die Unterstützung der Mitarbeiter*innen bei der Er­reichung der Ziele. Teamarbeit wird gefördert.
Die Führungskraft unterstützt kritisches Mitdenken, Kreativität und Innovation und trägt damit zur positiven Persönlichkeitsentwicklung der Mitarbeiter*innen bei.
Es gehört zu ihren Aufgaben, klare und verständliche Leistungsmaßstäbe festzusetzen. Jede Mitarbeiter*in muss erkennen können, welche Anforderungen an die eigene Person gestellt werden.
Die Führungskraft erkennt die Leistungen der einzelnen Mitarbeiter*in an und bringt dies in der schriftlichen Beurteilung und im persönlichen Gespräch zum Ausdruck.

3. Aufgaben der Mitarbeiter*in

Jeder Mitarbeiter*in muss über fachliche und soziale Kompetenz verfügen.
Im Rahmen ihrer Fachkompetenz haben die Mitarbeiter*innen fundierte aufgabenbezogene Kenntnisse und sehen die Bedeutung ihres Aufgabenbereiches im Zusammenwirken der öffentlichen Verwaltung. Wie die Führungskraft auch, stehen sie neuen Aufgaben, Arbeitsmethoden und –verfahren aufgeschlossen gegenüber, aktualisieren ihre Kenntnisse, betreiben fachliche Weiterbildung und fordern diese ein. Die Mitarbeiter*innen erfüllen ihre Aufgabe engagiert, zuverlässig, diszi­pliniert, eigenverantwortlich und selbständig in kollegialer Zusammenarbeit.
Sie sind bereit, sich über Ziele und Arbeitsergebnisse auseinander zu setzen, denken mit und haben auch Mut zum Widerspruch.
Anderen Menschen bringen sie Achtung entgegen, begegnen ihnen freundlich, offen, fair und höflich.