Mitteilungen anderer Behörden

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Ferienjobs: Was Jugendliche und Eltern über den Jugendarbeitsschutz wissen sollten

Mit Beginn der Sommerferien beginnt für viele Jugendliche die Zeit der Ferienjobs. Egal, ob als Aushilfe im Supermarkt, als Bedienung im Café oder als Unterstützung im Büro. Ferienjobs sind eine hervorragende Gelegenheit für junge Menschen, erste Berufserfahrungen zu sammeln und ihr Taschengeld aufzubessern. Der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), Prof. Dr. Hannes Kopf, betont, dass auch bei diesen temporären Tätigkeiten der Jugendarbeitsschutz zu beachten ist. Als zuständige Aufsichtsbehörde weist die SGD Süd daher insbesondere auf nachfolgende Regelungen hin:  
Altersgrenzen und Arbeitszeiten  
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt, ab welchem Alter und unter welchen Bedingungen Jugendliche arbeiten dürfen. Ab dreizehn Jahren ist eine leichte, kindgerechte Tätigkeit mit Zustimmung der Eltern erlaubt, jedoch nur bis zu zwei Stunden täglich und nicht während der Schulzeit.   Schülerinnen und Schüler, die mindestens fünfzehn Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (zwanzig Tage) arbeiten. Darüber hinaus gelten für Jugendliche ab fünfzehn Jahren bis zur Volljährigkeit folgende Regelungen:  
–   Arbeitszeit: Maximal acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich.
–   Arbeitszeiten: Zwischen sechs Uhr und zwanzig Uhr, Ausnahmen gibt es in bestimmten Branchen wie der Gastronomie oder Landwirtschaft.
–   Pausenregelungen: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Die Pausen können in Einheiten von jeweils fünfzehn Minuten aufgeteilt werden.
–   Ruhezeiten: Mindestens zwölf Stunden ununterbrochene Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen.  
Nicht zulässige Tätigkeiten  
Zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit sind bestimmte Tätigkeiten für Jugendliche untersagt. Dazu gehören:  

–   Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen. –   Tätigkeiten, die mit gefährlichen Stoffen oder unter gefährlichen Bedingungen ausgeübt werden.
–   Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind.
–   Akkordarbeit und Tätigkeiten, die eine übermäßige Eile erfordern.  
Gesundheitsschutz und Unfallverhütung  
Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesundheitliche Unversehrtheit der jugendlichen Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem:  
–   Bereitstellung der notwendigen Schutzausrüstung.
–   Unterweisung der Jugendlichen über Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften.
–   Gewährleistung einer altersgerechten Arbeitsumgebung.  
Für weitere Informationen und Beratung stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der SGD Süd unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:  
Für die Pfalz die Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt (06321 99-0).
Für Rheinhessen die Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz (06131 96030-0).

KFZ-Zulassung: Dudenhofener Außenstelle nach Ludwigshafen verlagert

Aktuell ist in der Verbandsgemeinde Dudenhofen aufgrund eines vorangegangenen Brandes kein Verwaltungsbetrieb möglich. Das betrifft auch die dortige KFZ-Zulassungsaußenstelle des Rhein-Pfalz-Kreises. Die Kreisverwaltung hat daher umgehend und in Absprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung die Außenstelle in das Ludwigshafener Kreishaus verlagert. Die Anliegen werden damit in der Hauptstelle der KFZ-Zulassung bearbeitet.
Bereits am Montag wurden die vergebenen Termine für Dudenhofen nach Ludwigshafen umgeleitet. Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die bei der Terminbuchung ihre Kontaktdaten hinterlassen haben, wurden bereits informiert. Die Verschiebung ist zunächst bis Freitag, 12. Juli, angesetzt. Sollte auch über dieses Datum hinaus kein Betrieb der Zulassungsstelle in Dudenhofen möglich sein, wird die Kreisverwaltung rechtzeitig über das weitere Vorgehen informieren.

Anmeldefrist für Aktion „Vereint in Bewegung“ verlängert

Die Landesregierung, der Landessportbund Rheinland-Pfalz und die regionalen Sportbünde haben am 15. April im Rahmen der gemeinsamen Kampagne „Vereint in Bewegung – draußen aktiv“ alle Sportvereine in Rheinland-Pfalz aufgerufen niedrigschwellige und kostenfrei zugängliche Bewegungs- und Sportangebote für alle Menschen im öffentlichen Raum anzubieten. Aufgrund der guten Beteiligung wird der ursprüngliche Anmeldezeitraum um einen Monat verlängert. Anmeldungen sind so bis zum 31. Juli 2024 möglich.
„Ich freue mich, dass sich bereits 125 Sportvereine aus ganz Rheinland-Pfalz an der Aktion beteiligt haben und mit ihren vielen kostenfreien Outdoor-Bewegungsangeboten den Menschen in Rheinland-Pfalz einen einfachen Zugang zu Bewegung und Sport zu ermöglichen“, so Sportminister Michael Ebling. Für diese landesweite Kampagne stellt das Ministerium des Innern und für Sport den Sportvereinen insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung. Jeder Sportverein hat einmalig die Möglichkeit eine maximale Förderung von 690 Euro zu erhalten. Die vielfältigen Angebote sowie weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf der Webseite der Landesinitiative „Rheinland-Pfalz – Land in Bewegung“ unter

IT-Umstellung im Finanzamt Ludwigshafen

Eingeschränkte Erreichbarkeit am Montag, den 01.07.2024    

Beim Finanzamt Ludwigshafen wird am Montag, den 01.07.2024 eine IT-Umstellung erfolgen, sodass an diesem Tag die Programme in den Arbeitsgebieten nicht wie gewohnt zur Verfügung stehen werden.  
Die beiden Service-Center in Ludwigshafen und Frankenthal sind zu den bekannten Öffnungszeiten zwar geöffnet; bedingt durch die IT-Umstellung sind an diesem Tag allerdings nur eingeschränkte Auskünfte und Dienstleistungen möglich.  
Am Donnerstag, den 04.07.2024 steht die beiden Service-Center wieder wie gewohnt zur Verfügung und bieten – unabhängig vom Wohnort – den gleichen Leistungsumfang für alle Bürger im Finanzamtsbezirk Ludwigshafen.  

20. Juni bei der Neumayer-Station III in der Antarktis: Mittwinterfest, Weinkisten-Öffnung

Am 20. Juni gibt es für das Überwinterungsteam der Neumayer-Station III in der Antarktis viele Gründe zum Feiern:  
Das Mittwinterfest, der größte Feiertag in der Antarktis, wird gefeiert. Traditionell wird an diesem Tag eine XXL-Weinkiste geöffnet. Diese handgezimmerte Weinkiste wurde vom Präsidenten der Struktur-und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), Prof. Dr. Hannes Kopf, im August 2023 gemeinsam mit Weinhoheiten vernagelt und auf die 17 000 Kilometer lange Reise in die Antarktis geschickt.  
SGD Süd-Präsident Hannes Kopf hat heute mit Jörg Lauer von der Neumayer-Station III telefoniert. Dieser berichtete, dass das Öffnen der Kiste ein spannendes Highlight am Mittwinterfest ist und die ersten Weine gleich nach dem Öffnen zu einem besonderen Menü verkostet werden. "Ich bin schon sehr neugierig, ob ein Wein aus meinem pfälzischen Wohnort Bad Dürkheim dabei ist", sagt Lauer. Präsident Kopf hat selbstverständlich auch nach der aktuellen Temperatur gefragt. Diese ist heute minus 30 Grad Celsius.  
Die Kiste ist ein traditionelles Geschenk des SGD Süd-Präsidenten an das Überwinterungsteam der Neumayer-Station III in der Antarktis, um an das Wirken und die Erfolge des Pfälzer Polarforschers Georg von Neumayer zu erinnern. Neumayer wurde in Kirchheimbolanden geboren, lebte und verstarb in Neustadt an der Weinstraße und hatte eine Sommerresidenz in Weisenheim am Berg. In der Kiste sind 70 Weine, die von Rheinhessenwein e.V. und Pfalzwein e.V. zur Verfügung gestellt wurden. Auch ist ein Weingruß des Afrikaviertel-Vereins aus Neustadt mit dabei.  
Im Jahr 1981 hatte Deutschland eine Forschungsstation in der Antarktis errichtet und auf den Namen des pfälzischen Klima- und Polarforschers Georg von Neumayer getauft. Inzwischen ist seit fünfzehn Jahren bereits die dritte Station mit moderner Technik im ewigen Eis in Betrieb.

KFZ-Zulassungsstelle in Heßheim öffnet wieder ab August

Die Außenstelle der KFZ-Zulassungsstelle des Rhein-Pfalz-Kreises in der Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim wird ab Donnerstag, 1. August, wieder geöffnet. Damit sind wieder alle Zulassungsstellen des Rhein-Pfalz-Kreises – die Hauptstelle im Ludwigshafener Kreishaus, die Außenstelle in Dudenhofen und die Außenstelle in Heßheim – geöffnet.

Neue Bilddatenbank der Pfalz Touristik veröffentlicht

Eindrücke aus der gesamten Urlaubsregion
für die Nutzung im Pfälzer Tourismus Neustadt/Weinstraße | 16.05.2024 (pt):

Neue Regelungen und Öffnungszeiten bei der Ausländerbehörde

Nach dem Hackerangriff auf die Kreisverwaltung und der daraus folgenden eingeschränkten Arbeitsfähigkeit der Ausländerbehörde sind nach einer Testphase seit einigen Wochen wieder alle Systeme und Fachanwendungen voll funktionsfähig. Daher können mittlerweile – neben dem laufenden Betrieb – auch die aufgestauten Rückstände nach und nach abgebaut werden. Um dies zu gewährleisten, gelten ab 13. Mai 2024 folgende Regelungen:
- Termine für den Übertrag von Niederlassungserlaubnissen (Person hat bereits einen unbefristeten Aufenthalt, der nur auf den neuen Reisepass übertragen werden muss) können ab sofort selbstständig von den Betroffenen online vereinbart werden unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/buergerservice/online-termin/
- Alle anderen Personen, die Aufenthaltstitel beantragt haben, werden von uns per Post benachrichtigt und bekommen einen Termin. Dies gilt für Ersterteilungen und Verlängerungen von Aufenthaltstiteln.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit ohne Termin zu folgenden Zeiten vorzusprechen, um Antragsunterlagen abzugeben, Verpflichtungserklärungen einzureichen oder auch Fiktions- oder andere Notfallbescheinigungen auszustellen oder zu verlängern zu lassen:
Dienstag 8 bis 11.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15.30 Uhr
Donnerstag 8 bis 11.30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Vorsprache ausschließlich mit Termin möglich. - Die telefonische Hotline 0621 / 5909 5500 ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Dienstag 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 16 Uhr
-Anfragen können auch per E-Mail über auslaenderbehoerde@rheinpfalzkreis.de an die Ausländerbehörde gerichtet werden.

Gut informiert rund um die Rente - Online-Vorträge machen es möglich

Wer rund um die Rente gut informiert sein möchte, sollte die Online-Vorträge der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Das geht problemlos mit dem eigenen Computer, Tablet oder Smartphone von zu Hause oder unterwegs und ist immer kostenlos.
Einfach auf www.drv-rlp.de anmelden
Am 20. Juni heißt es zwischen 16:30 und 18:30 Uhr zum Beispiel wieder: „Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)?“. Wer Interesse hat, kann sich auf www.drv-rlp.de/vortraege ganz einfach anmelden. Dazu unter Veranstaltungstermine den Typ „Online-Vortrag“ wählen, dann den gewünschten Vortrag auswählen und per Mail an onlinevortraege@drv-bund.de mit dem Stichwort des Vortrags anmelden. Die Anmeldebestätigung, die Zugangsdaten und alle Informationen zur Einwahl und zum Ablauf des Vortrages kommen anschließend per Mail.

Vorträge gibt es auch zu den Themen wie Erwerbsminderung, Arbeitslosigkeit und Rente, Rente und Steuer, Selbständigkeit oder Altersvorsorge. Infos zu allen Vorträgen gibt es ebenfalls unter www.drv-rlp.de/vortraege.  

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Sportabzeichen-Saison wird in Schifferstadt eröffnet

Zur kreisweiten Eröffnung der Sportabzeichen-Saison laden Schirmherr Landrat Clemens Körner, die erste Kreisbeigeordnete Bianca Staßen und der Sportabzeichen-Beauftragte des Rhein-Pfalz-Kreises, Hans Koob, für Samstag, 11. Mai, von 14 bis 17 Uhr ins Stadion Schifferstadt (Am Sportzentrum) ein. Jeder ab sechs Jahren kann das Deutsche Sportabzeichen ablegen – nicht nur bei der Auftaktveranstaltung in Schifferstadt, sondern auch bei vielen Vereinen im Landkreis. Mit Hilfe ihrer Startkarte, die auf die jeweilige Altersklasse abgestimmt ist, können die Ergebnisse in den einzelnen Disziplinen von den Sportabzeichen Prüfern im Kreis eintragen werden.

Neben den leichtathletischen Disziplinen im Stadion können in der benachbarten Wilfried-Dietrich-Halle die Sportabzeichen-Übungen im Gerätturnen absolviert werden, ab 15 Uhr steht den Sportlern für die Schwimmdisziplinen das Kreisbad Schifferstadt kostenfrei zur Verfügung. Die Leistungstests weisen einige Neuregelungen auf, wie etwa den Medizinballstoß für Jugendliche von sechs bis elf Jahren oder neue Kraftübungen für Erwachsene.

Alle Übungen können bei der Saisoneröffnung ausprobiert und die Leistungen für das Sportabzeichen bestätigt werden. Die Teilnahme ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, egal ob Vereinsmitglied oder nicht, kostenfrei.

Mitmachen beim Ehrenamtstag in Bitburg - Bewerbungsverfahren startet

Der 21. Landesweite Ehrenamtstag findet auf Einladung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer am 8. September 2024 in Bitburg statt. Er ist die zentrale Veranstaltung, um den 1,5 Millionen ehrenamtlich Engagierten in Rheinland-Pfalz Danke zu sagen. Er wird gemeinsam von der Staatskanzlei und der Stadt Bitburg unter Mitwirkung der beiden landesweiten Rundfunksender SWR und RPR1. veranstaltet.

Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Pfalz-Kreis

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags des Rhein-Pfalz-Kreis am 9. Juni 2024 gemäß § 24 Abs. 3 KWG, § 30 Abs. 1 KWO

Online-Beteiligung zur Förderung der politischen Meinungsbildung im Rahmen der kommenden EU-Wahlen

die bevorstehenden EU- und Kommunalwahlen im Sommer 2024 in der Metropolregion Rhein-Neckar werfen ein Schlaglicht auf die Bedeutung sozialer Medien in der politischen Meinungsbildung. In einer Zeit, in der digitale Plattformen eine immer größere Rolle in unserem täglichen Leben spielen, ist es unerlässlich, die Auswirkungen dieser Medien auf den politischen Diskurs zu verstehen. Vor diesem Hintergrund rufen Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Mannheim in Zusammenarbeit mit dem Verband Region Rhein-Neckar dazu auf, an einer Online-Bürgerbeteiligung unter www.nachhaltig-im-dialog.de teilzunehmen. Das Studierendenprojekt ist ein Praxisteil innerhalb des Moduls “Smart Community und Smart Mobility” und fokussiert sich auf die Frage: „Was brauchen Bürger:innen der Region Rhein-Neckar, um eine fundierte politische Meinung zu bilden?“  

Wir wollen wissen: „Welche Rolle spielen Soziale Medien aktuell in Ihrer politischen Meinungsbildung? In diesem Jahr finden EU-Wahlen und Kommunalwahlen in der Metropolregion Rhein-Neckar statt. Was würden Sie sich von der Region Rhein-Neckar wünschen, um hierfür eine fundierte politische Meinung bilden zu können?“  
In einer vielfältigen und dynamischen Region wie der Metropolregion Rhein-Neckar sind Transparenz, Zugang zu verlässlichen Informationen und aktive Beteiligungsmöglichkeiten in politischen Diskussionen entscheidend um die politische Bildung und Partizipation in der Region zu stärken.
Ihre Meinung ist gefragt! Für weitere Informationen und die Teilnahme an der Beteiligung besuchen Sie die regionale Beteiligungsplattform www.nachhaltig-im-dialog.de. Die Beteiligung kann anonym durchgeführt werden und erfordert keine Registrierung. Bei Interesse an den Ergebnissen und dem weiteren Prozess können Kontaktdaten angegeben werden.

Deutsch-Französischer Bauernmarkt Piosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen Neustadt

Bummeln und regionale Produkte aus dem Biosphärenreservat genießen

Deutsch-französischer Biosphären-Bauernmarkt am Erlebnis-Sonntag in Neustadt an der Weinstraße
Zum deutsch-französischen Bauernmarkt auf dem Marktplatz in Neustadt an der Weinstraße lädt das Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen am Sonntag, 05. Mai, von 11 bis 18 Uhr ein. Über 40 Bauernmarkt-Beschicker und -Beschickerinnen aus der Region verkaufen ihre umweltschonend erzeugten Qualitätsprodukte aus dem Pfälzerwald, von der Weinstraße und aus den Nordvogesen. Ein wahres Füllhorn bietet sich den schlendernden Gästen dar: Unter anderem gibt es Schinken, Wurst und Fleisch vom Lamm, Wild und Schwein, Ziegenkäse, Essige, Säfte, Biowein und -sekt, Obst und Gemüse, Marmeladen und Honig, Öl, Teigwaren und Kompott. Ein vielfältiges Getränkeangebot von zwei Winzern und einem Bierbrauer gehört ebenso dazu.
Ergänzt wird der Biosphären-Bauernmarkt an diesem verkaufsoffenen Sonntag noch durch einen Gartenmarkt und ab 13 Uhr sind alle Geschäfte in der Innenstadt geöffnet. Das Zentrum von Neustadt ist sehr gut mit Bus und Bahn zu erreichen, vom Hauptbahnhof sind es nur wenige Schritte in die Innenstadt und bis zum Marktplatz.  
Ziel der deutsch-französischen Biosphären-Bauernmärkte ist es, die Landwirtschaft in der Region zu stärken und bei Einheimischen wie Gästen für den Kauf von umweltschonend erzeugten Produkten zu werben. So werden lange Transportwege vermieden und die Verbraucherinnen und Verbraucher können direkt dazu beitragen, dass die einzigartige Kulturlandschaft des Biosphärenreservats erhalten bleibt und das Klima geschützt wird.
Die nächsten deutsch-französischen Biosphären-Bauernmärkte finden am 01. September in Grünstadt – ebenfalls mit verkaufsoffenem Sonntag – und am 20. Oktober in Maikammer statt.
Weitere Informationen unter www.pfaelzerwald.de/bauernmaerkte. Die Biosphären-Bauernmärkte werden unterstützt durch das Land Rheinland-Pfalz.

Pflegestützpunkt Lambsheim: Das Beratungsangebot geht weiter 

Trotz der Insolvenz der Ökumenischen Sozialstation Lambsheim geht das Beratungsangebot beim Pflegestützpunkt weiter: Der Rhein-Pfalz-Kreis hat die Trägerschaft der Beratungs- und Koordinierungsstelle übernommen. Damit steht auch Clemens Dietz in Vollzeit zur Verfügung, und über den vdek (Verband der Ersatzkassen) ist auch Pflegewirtin Mechthild Bopp-Mohrbacher in Teilzeit dabei. Der Pflegestützpunkt ist für die VG Maxdorf, die VG Lambsheim-Heßheim und die Gemeinde Bobenheim-Roxheim zuständig. 

Gesamtfahrplan RNN-VRN wieder erhältlich

Das Fahrplanbuch für das Gebiet des Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbundes (RNN) und des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) – der „Gesamtfahrplan RNN/VRN 2024“ –  ist ab sofort erhältlich. Das über 2.680 Seiten dicke Buch enthält sämtliche Bus-, Bahn- und Fährlinien in beiden Verbünden sowie ausgewählte Fernverkehrsverbindungen. 

Führerscheinstelle des Rhein-Pfalz-Kreises informiert: Fahren unter Cannabiseinfluss weiterhin strafbar

Durch das neue Cannabisgesetz (CanG) dürfen in Deutschland seit 1. April Erwachsene in bestimmten Mengen Cannabis besitzen und konsumieren. Allerdings ist es weiterhin verboten, unter Einfluss von Cannabis Auto zu fahren oder ein sonstiges Fahrzeug zu führen, wie die Führerscheinstelle des Rhein-Pfalz-Kreises informiert. Zwar werden auch hier neue Regelungen diskutiert, eine Gesetzesänderung steht aber noch aus. Das Fahren unter Cannabiseinfluss stellt daher nach wie vor eine Straftat beziehungsweise eine Ordnungswidrigkeit nach der Fahrerlaubnisverordnung dar und wird von der Fahrerlaubnisbehörde entsprechend verfolgt und geahndet. Das gilt selbstverständlich auch für alle nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotenen Substanzen. Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung bittet um einen verantwortungsvollen Umgang im Zusammenhang mit Cannabis und empfiehlt ausdrücklich, bei entsprechendem Konsum für mindestens 72 Stunden keine Fahrzeuge – auch keine Fahrräder, E-Scooter oder Ähnliches – im Straßenverkehr zu führen.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheiden

Vorgehen der Finanzämter bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs   Haben Eigentümerinnen und Eigentümer gegen die von den Finanzämtern verschickten Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheide Einspruch eingelegt, weil sie die Verfassungsmäßigkeit der Bescheide anzweifeln und wird zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragt, stellen die Finanzämter die Bearbeitung dieser Anträge momentan zurück. Da der Bundesfinanzhof in zwei Beschwerdeverfahren - Aktenzeichen II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV) - über entsprechende Anträge zu entscheiden hat, warten die Finanzämter diese Rechtsprechung ab.   Da die Pflicht zur Zahlung der Grundsteuer erst begründet wird, wenn die Stadt bzw. Gemeinde den Bescheid für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 erlässt, ist eine Aussetzung der Bescheide, gegen die Einspruch eingelegt wurde, zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. In Fällen, in denen die Antragstellenden eine Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung etwa zur gerichtlichen Klärung wünschen, werden die Finanzämter jedoch hierüber entscheiden.

Mikrozensus 2024: Über 20.000 Haushalte werden befragt

Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind erwerbstätig und wie ist deren berufliche Qualifikation? Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele alleinerziehende Mütter sind erwerbstätig? Antworten auf solche häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz Deutschland. Über das ganze Jahr 2024 verteilt werden in Rheinland-Pfalz über 20.000 Haushalte zum Mikrozensus befragt, zum Teil zwei Mal pro Jahr.
Weitere Infos sind unter www.mikrozensus.rlp.de abrufbar.
Der Mikrozensus …        
-  ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathematischen Zufallsverfahren Adressen ausgewählt werden.
-  befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen, bis zu vier Mal innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren. Bei rund einem Drittel der Haushalte erfolgt die zweite und vierte Befragung bereits 13 Wochen nach der ersten bzw. dritten Befragung, bei den übrigen Haushalten einmal jährlich.
-  ist eine Erhebung mit gesetzlich verankerter Auskunftspflicht.

Aktiv dem Klimawandel begegnen: Jetzt für klimafit-Kurs anmelden

 Rund um den Globus fordern Menschen ein entschlossenes Handeln für mehr Klimaschutz. Bereits jetzt greift der Klimawandel unübersehbar in den Alltag ein. Das stellt Privatpersonen, aber auch Kommunen vor neue Herausforderungen – denn Klimaschutz und Klimaanpassung sind eine ihrer zentralen Aufgaben. Um sie wahrnehmen zu können, braucht die Kommune Bürgerinnen und Bürger, die sich gemeinschaftlich engagieren, mit den Hintergründen vertraut machen und wissen, wie sie in ihrem persönlichen Umfeld aktiv dem Klimawandel begegnen können. 

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vhs-Programmstart im Januar

Das Semester 1-2024 der vhs im Rhein-Pfalz-Kreis wartet mit über 1.000 neuen und bewährten Veranstaltungen auf. Ab dem 15. Januar 2024 starten die meisten Kurse, einige schon in der Woche davor. Anmeldungen sind für die meisten Angebote noch möglich. Das Leitthema für 2024 „Perspektive Europa: miteinander voneinander lernen“ hat der Deutsche Volkshochschulverband angesichts aktueller Herausforderungen entwickelt. „Europa“ bietet neben dem Sprachenbereich viele Anknüpfungspunkte zu Bildungsbereichen der Volkshochschulen, während „miteinander und voneinander lernen“ Alltag bei der Volkshochschule ist. 

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Das Familienpatenprojekt Rhein-Pfalz-Kreis

Jungen Familien fehlt zunehmend die Unterstützung durch Großeltern oder andere nahestehende Personen, da diese oft nicht in der Nähe wohnen oder selbst berufstätig sind. Hier leistet das Familienpatenprojekt praktische Unterstützung.   Ehrenamtliche Familienpat*innen kümmern sich zwei Stunden in der Woche um „ihre“ Patenfamilie. Sie gehen mit den Kindern auf den Spielplatz, lesen Bücher vor, begleiten beim Einkauf oder Arztbesuchen und leisten individuelle Entlastung für die Familien.    Haben Sie Interesse, ehrenamtlich als Familienpat*in junge Familien in der Verbandsgemeinde Maxdorf zu unterstützen? Oder wünschen Sie sich diese Form der Unterstützung für Ihre Familie?   Dann wenden Sie sich gerne an Anne Metz, Koordinatorin für Familienpatenschaften.
Tel. 0160/93387117, E-Mail: west@familienpaten-rpk.de, Homepage: familienpaten-rhein-pfalz-kreis.de und vereinbaren einen Kennenlerntermin.

Nitratergebnisse der Aktion in Schifferstadt

Nitrat im Brunnenwasser: VSR-Gewässerschutz stellt Ergebnisse vor 

Für Schulausbildung Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen

Wer nach dem 16. Lebensjahr die Schule besucht oder studiert hat, kann für einen Teil dieser Zeiten freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Damit ist es möglich, Lücken im Rentenkonto zu schließen, Mindestversicherungszeiten zu erfüllen und die Rente zu erhöhen. 

Die neue „Abfall-App Rhein-Pfalz-Kreis“

Die neue Abfall-App des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Verpassen Sie damit nie wieder den Abfuhrtermin Ihrer Mülltonne!

Öffentliche Bekanntmachung

Benachrichtigung betroffener Personen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach §§ 54 ff. Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Rheinland-Pfalz bzw. Art. 33 ff. Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) öffentliche Bekanntmachung nach § 55 Abs. 3 Nr. 3 LDSG, Art. 34 Abs. 3 lit. c DS-GVO