Mitteilungen anderer Behörden
Mitteilungen anderer Behörden
Meilenstein erreicht: Positives Signal aus Mainz für Umzug des Kreishauses nach Schifferstadt
Für den Umzug des Kreishauses nach Schifferstadt gibt es ein positives Signal aus Mainz: Eine Prüfung des Innenministeriums ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die im Auftrag der Kreisverwaltung erstellten Wirtschaftlichkeitsanalysen im Ergebnis tragen und einer Sitzverlegung nicht entgegenstehen. Damit ist ein Meilenstein auf dem Weg zum Umzug des Kreishauses erreicht, denn die Frage der Wirtschaftlichkeit der Sitzverlegung ist von zentraler Bedeutung. Die Kreisverwaltung rechnet nun mit einem zügigen Verfahren.
Die Bestätigung aus Mainz ist das Ergebnis intensiver Beratungen mit dem Innenministerium. „Wir bedanken uns ausdrücklich beim Ministerium für diese konstruktive Zusammenarbeit und freuen uns, dass sie zu diesem positiven Zwischenergebnis geführt hat“, erklärt Landrat Clemens Körner.
Der Wunsch der Kreisverwaltung nach einem Umzug resultiert aus der Tatsache, dass das aktuelle Kreishaus in Ludwigshafen sanierungsbedürftig ist und nicht genügend Platz für alle Mitarbeiter bietet. Nach einer umfassenden Standortanalyse der Kreisverwaltung kommt im Kreis nur Schifferstadt als neuer Verwaltungssitz in Frage. Für einen Umzug ist aber der Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung nötig.
Für den Standort Schifferstadt legte ein Investor ein Angebot zur Anmietung von Büroräumen in einem neuen Verwaltungsgebäude direkt am Bahnhof vor. Der Kreis muss für die notwendige Prüfung durch das Innenministerium den Nachweis erbringen, dass für die Verlegung des Kreissitzes ausreichende Gründe des Allgemeinwohls vorliegen. Hierzu gehört auch eine langfristige Betrachtung der Kosten für die beabsichtigte Anmietung dieser Büroräume im Vergleich zu einer Sanierung des aktuellen Kreishauses und des Verbleibs in Ludwigshafen. Die Überprüfung dieser Kostenbetrachtung ist nun mit positivem Ergebnis abgeschlossen.
„Gerade angesichts der aktuellen Situation im Umfeld der Hochstraße sind wir sehr froh, dass wir nun unseren Mitarbeitern eine Perspektive für die Zukunft bieten können“, sagt Landrat Körner, der bei seinen Umzugsplänen vom Kreistag unterstützt wird. „Eine bessere Erreichbarkeit der Kreisverwaltung kommt zudem nicht nur unseren Mitarbeitern, sondern auch unseren Bürgerinnen und Bürgern zugute."
Von Anfang an eine Erfolgsgeschichte: App Katretter seit einem Jahr im Rettungsbereich Rhein-Pfalz-Kreis am Start
Sie legte geradezu einen Blitzstart hin – und auch jetzt ist ihre Erfolgsgeschichte ungebrochen: Die App Katretter ist seit einem Jahr im Rhein-Pfalz-Kreis und im gesamten Bereich der Integrierten Leitstelle Ludwigshafen am Start. Mehr als 800 freiwillige Ersthelferinnen und Ersthelfer haben sich mittlerweile bei der App registriert, die im vergangenen Jahr fast 2000 Mal bei lebensgefährlichen medizinischen Notfällen alarmiert wurde. In zahlreichen Fällen konnten .....
Afrikanische Schweinepest: Elektrozaun wird im Kreisgebiet aufgebaut
Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird nun – nach den Kreisen Mainz Bingen und Alzey-Worms – auch im Gebiet des Veterinäramtes Rhein-Pfalz-Kreis ein mobiler Elektrozaun gebaut. Er wird entlang der Autobahnen A 61 und A 650 von Mainz bis nach Ludwigshafen verlaufen und damit teilweise mitten durch das Kreisgebiet sowie an Frankenthal und Ludwigshafen entlang führen.
Der Bau des Zauns in diesem Gebiet hat bereits begonnen. Er wird zunächst an den Autobahnen aufgebaut und später mit ihren Querungen verknüpft. Dies können Ein- und Ausfahrten sein sowie Landstraßen, Rad- und Wirtschaftswege. Der Kreis setzt dabei alles daran, den Eingriff in die Natur und den Straßenverkehr so gering wie möglich zu halten.
Der Zaun wird vom Land zur Verfügung gestellt und soll verhindern, dass infizierte Wildschweine den hochansteckenden Virus weiterverbreiten. So sollen unnötiges Tierleid verhindert und zugleich wirtschaftlicher Schaden abgewendet werden.
Damit das auch klappt, bittet der Rhein-Pfalz-Kreis alle Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung: Bitte halten Sie die Eingrenzungen durch die Zäune ein und beachten Sie die Hinweisschilder in den betroffenen Gebieten. Nur zusammen können wir es schaffen, das Virus einzudämmen.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Satzung des Rhein-Pfalz-Kreises über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 18.03.2024
Wie geht es weiter nach dem Schulabschluss?
Online-Eltern-Seminar zur beruflichen Orientierung der Kinder am 6. November 2024, 19 Uhr
Stehen die eigenen Kinder vor dem Schulabschluss, ist dies auch für die Eltern eine wichtige Phase im Leben. Um hierbei Unterstützung anzubieten, veranstaltet die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung am 6. November 2024 um 19 Uhr ein Online-Seminare für Eltern. Hierbei geht es neben der beruflichen Orientierung vor allem um die Frage, was heute zu einer guten Bewerbung gehört und wie diese zu erstellen ist. Zudem wird über die Ausbildungsmöglichkeiten und dualen Studiengänge in der Steuerverwaltung, die Karrierechancen im öffentlichen Dienst sowie die Regelungen der privaten Krankenversicherung mit Beihilfe informiert.
Warnung vor gefälschten Steuerbescheiden
Neue Betrugsmasche
Nach schon bekannten Betrugsversuchen per Telefon, SMS oder E-Mail und gefälschten QR-Codes, die das Ziel haben, Zahlungen auf Konten von Straftätern zu veranlassen, sind nun auf dem Postweg versandte gefälschte Steuerbescheide bekannt geworden, mit denen versucht wird, Geld von möglichen Opfern zu kassieren.
Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege
Ferienjobs: Was Jugendliche und Eltern über den Jugendarbeitsschutz wissen sollten
Mit Beginn der Sommerferien beginnt für viele Jugendliche die Zeit der Ferienjobs. Egal, ob als Aushilfe im Supermarkt, als Bedienung im Café oder als Unterstützung im Büro. Ferienjobs sind eine hervorragende Gelegenheit für junge Menschen, erste Berufserfahrungen zu sammeln und ihr Taschengeld aufzubessern. Der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd), Prof. Dr. Hannes Kopf, betont, dass auch bei diesen temporären Tätigkeiten der Jugendarbeitsschutz zu beachten ist. Als zuständige Aufsichtsbehörde weist die SGD Süd daher insbesondere auf nachfolgende Regelungen hin:
Altersgrenzen und Arbeitszeiten
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt, ab welchem Alter und unter welchen Bedingungen Jugendliche arbeiten dürfen. Ab dreizehn Jahren ist eine leichte, kindgerechte Tätigkeit mit Zustimmung der Eltern erlaubt, jedoch nur bis zu zwei Stunden täglich und nicht während der Schulzeit. Schülerinnen und Schüler, die mindestens fünfzehn Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens vier Wochen (zwanzig Tage) arbeiten. Darüber hinaus gelten für Jugendliche ab fünfzehn Jahren bis zur Volljährigkeit folgende Regelungen:
Arbeitszeit: Maximal acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich.
Arbeitszeiten: Zwischen sechs Uhr und zwanzig Uhr, Ausnahmen gibt es in bestimmten Branchen wie der Gastronomie oder Landwirtschaft.
Pausenregelungen: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Die Pausen können in Einheiten von jeweils fünfzehn Minuten aufgeteilt werden.
Ruhezeiten: Mindestens zwölf Stunden ununterbrochene Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen.
Nicht zulässige Tätigkeiten
Zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit sind bestimmte Tätigkeiten für Jugendliche untersagt. Dazu gehören:
Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen. Tätigkeiten, die mit gefährlichen Stoffen oder unter gefährlichen Bedingungen ausgeübt werden.
Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind.
Akkordarbeit und Tätigkeiten, die eine übermäßige Eile erfordern.
Gesundheitsschutz und Unfallverhütung
Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesundheitliche Unversehrtheit der jugendlichen Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem:
Bereitstellung der notwendigen Schutzausrüstung.
Unterweisung der Jugendlichen über Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften.
Gewährleistung einer altersgerechten Arbeitsumgebung.
Für weitere Informationen und Beratung stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der SGD Süd unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
Für die Pfalz die Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt (06321 99-0).
Für Rheinhessen die Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz (06131 96030-0).
KFZ-Zulassung: Dudenhofener Außenstelle nach Ludwigshafen verlagert
Aktuell ist in der Verbandsgemeinde Dudenhofen aufgrund eines vorangegangenen Brandes kein Verwaltungsbetrieb möglich. Das betrifft auch die dortige KFZ-Zulassungsaußenstelle des Rhein-Pfalz-Kreises. Die Kreisverwaltung hat daher umgehend und in Absprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung die Außenstelle in das Ludwigshafener Kreishaus verlagert. Die Anliegen werden damit in der Hauptstelle der KFZ-Zulassung bearbeitet.
Bereits am Montag wurden die vergebenen Termine für Dudenhofen nach Ludwigshafen umgeleitet. Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die bei der Terminbuchung ihre Kontaktdaten hinterlassen haben, wurden bereits informiert. Die Verschiebung ist zunächst bis Freitag, 12. Juli, angesetzt. Sollte auch über dieses Datum hinaus kein Betrieb der Zulassungsstelle in Dudenhofen möglich sein, wird die Kreisverwaltung rechtzeitig über das weitere Vorgehen informieren.
Neue Bilddatenbank der Pfalz Touristik veröffentlicht
Eindrücke aus der gesamten Urlaubsregion
für die Nutzung im Pfälzer Tourismus Neustadt/Weinstraße | 16.05.2024 (pt):
Neue Regelungen und Öffnungszeiten bei der Ausländerbehörde
Nach dem Hackerangriff auf die Kreisverwaltung und der daraus folgenden eingeschränkten Arbeitsfähigkeit der Ausländerbehörde sind nach einer Testphase seit einigen Wochen wieder alle Systeme und Fachanwendungen voll funktionsfähig. Daher können mittlerweile – neben dem laufenden Betrieb – auch die aufgestauten Rückstände nach und nach abgebaut werden. Um dies zu gewährleisten, gelten ab 13. Mai 2024 folgende Regelungen:
- Termine für den Übertrag von Niederlassungserlaubnissen (Person hat bereits einen unbefristeten Aufenthalt, der nur auf den neuen Reisepass übertragen werden muss) können ab sofort selbstständig von den Betroffenen online vereinbart werden unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/buergerservice/online-termin/
- Alle anderen Personen, die Aufenthaltstitel beantragt haben, werden von uns per Post benachrichtigt und bekommen einen Termin. Dies gilt für Ersterteilungen und Verlängerungen von Aufenthaltstiteln.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit ohne Termin zu folgenden Zeiten vorzusprechen, um Antragsunterlagen abzugeben, Verpflichtungserklärungen einzureichen oder auch Fiktions- oder andere Notfallbescheinigungen auszustellen oder zu verlängern zu lassen:
Dienstag 8 bis 11.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15.30 Uhr
Donnerstag 8 bis 11.30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Vorsprache ausschließlich mit Termin möglich. - Die telefonische Hotline 0621 / 5909 5500 ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Dienstag 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 16 Uhr
-Anfragen können auch per E-Mail über auslaenderbehoerde@rheinpfalzkreis.de an die Ausländerbehörde gerichtet werden.
Pflegestützpunkt Lambsheim: Das Beratungsangebot geht weiter
Trotz der Insolvenz der Ökumenischen Sozialstation Lambsheim geht das Beratungsangebot beim Pflegestützpunkt weiter: Der Rhein-Pfalz-Kreis hat die Trägerschaft der Beratungs- und Koordinierungsstelle übernommen. Damit steht auch Clemens Dietz in Vollzeit zur Verfügung, und über den vdek (Verband der Ersatzkassen) ist auch Pflegewirtin Mechthild Bopp-Mohrbacher in Teilzeit dabei. Der Pflegestützpunkt ist für die VG Maxdorf, die VG Lambsheim-Heßheim und die Gemeinde Bobenheim-Roxheim zuständig.
Gesamtfahrplan RNN-VRN wieder erhältlich
Das Fahrplanbuch für das Gebiet des Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbundes (RNN) und des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) – der „Gesamtfahrplan RNN/VRN 2024“ – ist ab sofort erhältlich. Das über 2.680 Seiten dicke Buch enthält sämtliche Bus-, Bahn- und Fährlinien in beiden Verbünden sowie ausgewählte Fernverkehrsverbindungen.
Führerscheinstelle des Rhein-Pfalz-Kreises informiert: Fahren unter Cannabiseinfluss weiterhin strafbar
Durch das neue Cannabisgesetz (CanG) dürfen in Deutschland seit 1. April Erwachsene in bestimmten Mengen Cannabis besitzen und konsumieren. Allerdings ist es weiterhin verboten, unter Einfluss von Cannabis Auto zu fahren oder ein sonstiges Fahrzeug zu führen, wie die Führerscheinstelle des Rhein-Pfalz-Kreises informiert. Zwar werden auch hier neue Regelungen diskutiert, eine Gesetzesänderung steht aber noch aus. Das Fahren unter Cannabiseinfluss stellt daher nach wie vor eine Straftat beziehungsweise eine Ordnungswidrigkeit nach der Fahrerlaubnisverordnung dar und wird von der Fahrerlaubnisbehörde entsprechend verfolgt und geahndet. Das gilt selbstverständlich auch für alle nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotenen Substanzen. Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung bittet um einen verantwortungsvollen Umgang im Zusammenhang mit Cannabis und empfiehlt ausdrücklich, bei entsprechendem Konsum für mindestens 72 Stunden keine Fahrzeuge – auch keine Fahrräder, E-Scooter oder Ähnliches – im Straßenverkehr zu führen.
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheiden
Vorgehen der Finanzämter bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs Haben Eigentümerinnen und Eigentümer gegen die von den Finanzämtern verschickten Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheide Einspruch eingelegt, weil sie die Verfassungsmäßigkeit der Bescheide anzweifeln und wird zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragt, stellen die Finanzämter die Bearbeitung dieser Anträge momentan zurück. Da der Bundesfinanzhof in zwei Beschwerdeverfahren - Aktenzeichen II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV) - über entsprechende Anträge zu entscheiden hat, warten die Finanzämter diese Rechtsprechung ab. Da die Pflicht zur Zahlung der Grundsteuer erst begründet wird, wenn die Stadt bzw. Gemeinde den Bescheid für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 erlässt, ist eine Aussetzung der Bescheide, gegen die Einspruch eingelegt wurde, zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. In Fällen, in denen die Antragstellenden eine Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung etwa zur gerichtlichen Klärung wünschen, werden die Finanzämter jedoch hierüber entscheiden.
Mikrozensus 2024: Über 20.000 Haushalte werden befragt
Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind erwerbstätig und wie ist deren berufliche Qualifikation? Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele alleinerziehende Mütter sind erwerbstätig? Antworten auf solche häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz Deutschland. Über das ganze Jahr 2024 verteilt werden in Rheinland-Pfalz über 20.000 Haushalte zum Mikrozensus befragt, zum Teil zwei Mal pro Jahr.
Weitere Infos sind unter www.mikrozensus.rlp.de abrufbar.
Der Mikrozensus …
- ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathematischen Zufallsverfahren Adressen ausgewählt werden.
- befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen, bis zu vier Mal innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren. Bei rund einem Drittel der Haushalte erfolgt die zweite und vierte Befragung bereits 13 Wochen nach der ersten bzw. dritten Befragung, bei den übrigen Haushalten einmal jährlich.
- ist eine Erhebung mit gesetzlich verankerter Auskunftspflicht.
Das Familienpatenprojekt Rhein-Pfalz-Kreis
Jungen Familien fehlt zunehmend die Unterstützung durch Großeltern oder andere nahestehende Personen, da diese oft nicht in der Nähe wohnen oder selbst berufstätig sind. Hier leistet das Familienpatenprojekt praktische Unterstützung. Ehrenamtliche Familienpat*innen kümmern sich zwei Stunden in der Woche um „ihre“ Patenfamilie. Sie gehen mit den Kindern auf den Spielplatz, lesen Bücher vor, begleiten beim Einkauf oder Arztbesuchen und leisten individuelle Entlastung für die Familien. Haben Sie Interesse, ehrenamtlich als Familienpat*in junge Familien in der Verbandsgemeinde Maxdorf zu unterstützen? Oder wünschen Sie sich diese Form der Unterstützung für Ihre Familie? Dann wenden Sie sich gerne an Anne Metz, Koordinatorin für Familienpatenschaften.
Tel. 0160/93387117, E-Mail: west@familienpaten-rpk.de, Homepage: familienpaten-rhein-pfalz-kreis.de und vereinbaren einen Kennenlerntermin.
Nitratergebnisse der Aktion in Schifferstadt
Nitrat im Brunnenwasser: VSR-Gewässerschutz stellt Ergebnisse vor
Für Schulausbildung Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen
Wer nach dem 16. Lebensjahr die Schule besucht oder studiert hat, kann für einen Teil dieser Zeiten freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Damit ist es möglich, Lücken im Rentenkonto zu schließen, Mindestversicherungszeiten zu erfüllen und die Rente zu erhöhen.
Die neue „Abfall-App Rhein-Pfalz-Kreis“
Die neue Abfall-App des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Verpassen Sie damit nie wieder den Abfuhrtermin Ihrer Mülltonne!
Öffentliche Bekanntmachung
Benachrichtigung betroffener Personen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach §§ 54 ff. Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Rheinland-Pfalz bzw. Art. 33 ff. Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) öffentliche Bekanntmachung nach § 55 Abs. 3 Nr. 3 LDSG, Art. 34 Abs. 3 lit. c DS-GVO