Bebauungspläne

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Rechtliche Hinweise - Bauleitpläne im Internet

Die veröffentlichten Bauleitpläne  stellen ein Hilfsmittel zur Klärung der Zulässigkeit von Vorhaben dar. Trotz gewissenhafter Prüfung der bereitgestellten Dokumente sind alleine die bei der VG-Maxdorf verwahrten, einsehbaren Planurkunden rechtlich maßgebend.

Bauleitpläne als amtliche Werke

Das Urheberrecht schützt grundsä-tzlich Karten und Pläne, so dass vor einer Nutzung die Erlaubnis bzw. die Nutzungsbedingungen vom Rechteinhaber eingeholt werden müssen.  Bebauungspläne sowie Flächennutzungspläne genießen diesen Schutz allerdings nicht, da sie als sogenannte amtliche Werke nach §5 UrhG der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen und eine weite Verbreitung im Interesse des Gesetzgebers liegt. 

Uneingeschränkte Nutzung der Bauleitpläne als Download

Die hier bereitgestellten Bauleit-pläne der VG-Maxdorf können somit kostenfrei und ohne jegliche Einschränkung durch Nutzungs-bedingungen herunter- geladen, gespeichert und weiter- verwendet werden, solange keine Bestandteile aus dem Kontext herausgelöst und zweckentfremdend genutzt werden. Sowohl für private wie auch gewerbliche und behördliche Zwecke dürfen diese Pläne vervielfältigt, weitergegeben oder veröffentlicht werden. Wir bitten lediglich bei einer Weiterver-wendung der Daten um einen angemessenen Quellenhinweis.